Nach der Beisetzung

Nach der Beisetzung der Verstorbenen/des Verstorbenen sind zumeist noch einige Erledigungen zu veranlassen. Dazu finden Sie nachstehend relevante Informationen.

Danksagung

Jenen Menschen, die ihre Anteilnahme und ihr Beileid beispielsweise in Form von Worten, Blumen, Spenden oder Briefen ausgedrückt haben, sollte ein Dank ausgesprochen werden. Die Art der Danksagung kann persönlich, durch eine Anzeige in diversen Zeitungen oder durch Danksagungskarten erfolgen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen allgemeine sowie individuell gestaltete Danksagungskarten an, die wir für Sie drucken.

Behördliche Meldungen

Behördliche Meldungen müssen nicht vorgenommen werden, da das Standesamt dazu verpflichtet ist. Folgende Stellen werden nach der Anzeige des Todesfalls automatisch vom Standesamt verständigt:

  • Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
  • Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes (Weiterleitung der Todesmeldung über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger)
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
  • Statistik Austria
  • Örtliches Führerscheinregister des Hauptwohnsitzes (wenn die Verstorbene/der Verstorbene älter als 16 Jahre war)
  • Wählerevidenz, wenn die Verstorbene/der Verstorbene die österreichische Staatsangehörigkeit besaß und das 16. Lebensjahr vollendet hatte
  • Militärkommando, wenn die Verstorbene/der Verstorbene österreichischer Staatsbürger war, das 17. Lebensjahr vollendet hatte oder das Jahr, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, noch nicht abgelaufen war
  • Zivildienstserviceagentur
  • Jugendhilfeträger, wenn das Kind noch minderjährig war
  • Arbeitsmarktservice

Quelle: www.help.gv.at

HINWEIS
Persönliche Dokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z. B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Sonstige Meldungen

Auflösen bzw. Umschreiben von Verpflichtungen

Neben den behördlichen und sonstigen Meldungen sind zudem etwaige laufende Verträge und Mitgliedschaften der Verstorbenen/des Verstorbenen aufzulösen bzw. umzuschreiben. Dazu zählen beispielsweise Versicherungsverträge wie Feuer-, Haftpflicht-, Haushalts-, Krankenzusatz-, Unfall- oder Lebensversicherungen. Des Weiteren sind diverse Verpflichtungen aus Miet-, Telefon-, Strom-, Rundfunkverträgen etc. zu berücksichtigen.